Schulgesetz Berlin
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Schulgesetz Berlin (SchulG)
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- Schulgesetz
- Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung Anwendungsbereich
- Teil II Schulgestaltung
- Teil III Aufbau der Schule
- Teil IV Schulpflicht
- Teil V Schulverhältnis
- Teil VI Schulverfassung
- Teil VII Schulen in freier Trägerschaft
- Teil VIII Schulverwaltung
- Teil IX Bezirks und Landesgremien
- Teil X Gemeinsame Bestimmungen
- Teil XI Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen
- Teil XII Übergangs und Schlussvorschriften
- Schulgesetz Änderungen
- Gesamtes Schulgesetz anzeigen
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Schulgesetz für das Land Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin - (Schulgesetz – SchulG)
Vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26)
Zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 10. Juli 2024 (GVBl. S. 465)
Inhaltsverzeichnis
- Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung Anwendungsbereich
- § 1 Auftrag der Schule
- § 2 Recht auf Bildung und Erziehung
- § 3 Bildungs- und Erziehungsziele
- § 4 Grundsätze für die Verwirklichung
- § 5 Öffnung der Schulen, Kooperation
- § 5a Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt
- § 5b Schulbezogene Jugendsozialarbeit
- § 6 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
- Teil II Schulgestaltung
- Abschnitt I Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätssicherung
- Abschnitt II Gestaltung von Unterricht und Erziehung
- § 10 Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung
- § 11 Rahmenlehrplan-Kommissionen
- § 12 Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Querschnittsaufgaben, Lernfelder, Ethik
- § 13 Religions- und Weltanschauungsunterricht
- § 14 Stundentafeln
- § 15 Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit
- § 16 Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien
- Teil III Aufbau der Schule
- Teil IV Schulpflicht
- Teil V Schulverhältnis
- Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
- § 46 Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- § 47 Informationsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten
- § 48 Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken
- § 49 Gruppen von Schülerinnen und Schülern
- § 50 Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
- § 51 Pflicht der Schule zur Beaufsichtigung
- § 52 Schulgesundheitspflege, Untersuchungen
- § 53 Schuljahr, Schulwoche, Ferien
- Abschnitt II Aufnahme in die Schule
- Abschnitt III Lernerfolgsbeurteilung Versetzung Prüfungen Anerkennungen
- Abschnitt IV Maßnahmen bei Erziehungskonflikten
- Abschnitt V Datenschutz
- § 64 Datenverarbeitung und Auskunftsrechte
- § 64a Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank
- § 64b Evaluationsbericht
- § 64c Identitätsmanagement
- § 64d Schulportal
- § 65 Evaluation, wissenschaftliche Untersuchungen in Schulen, statistische Erhebungen
- § 66 Nähere Ausgestaltung der Datenverarbeitung
- Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
- Teil VI Schulverfassung
- Abschnitt I Schulpersonal, Schulleitung
- § 67 Aufgaben und Stellung der Lehrkräfte
- § 68 Schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitwirkung anderer Personen
- § 69 Stellung und Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 70 Beanstandungsrecht und Eilkompetenz
- § 71 Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Schulleiterfunktion
- § 72 Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 73 Funktionsstellen
- § 74 Erweiterte Schulleitung
- § 74a Krisenteams
- Abschnitt II Schulkonferenz
- Abschnitt III Konferenzen der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Abschnitt IV Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule
- Abschnitt V Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
- Abschnitt VI Ergänzende Vorschriften
- Abschnitt I Schulpersonal, Schulleitung
- Teil VII Schulen in freier Trägerschaft
- Teil VIII Schulverwaltung
- Teil IX Bezirks und Landesgremien
- Teil X Gemeinsame Bestimmungen
- Teil XI Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen
- Teil XII Übergangs und Schlussvorschriften
- Schulgesetz Änderungen
- Gesamtes Schulgesetz anzeigen
Gesamtausgabe
Das vollständige Berliner Schulgesetz in der aktuellen Fassung - auch zum ausdrucken - finden Sie hier
www.schulgesetz-berlin.de | Internetservice von Rechtsanwalt Olaf Werner | Bayreuther Str. 8 | 10787 Berlin
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