Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik
vom 20.09.2019
(
GVBl. Seite
565 vom 02.10.2019
)
Die Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565) wird wie folgt berichtigt:
[...]
3. In Artikel 3 Nummer 11 b) zu § 14 Absatz 10 muss der
Änderungsbefehl wie folgt lauten:
„Absatz 10 wird wie folgt gefasst:
(10) Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf setzt die Klassenkonferenz oder in der Qualifikationsphase die Jahrgangskonferenz individuell notwendige unterstützende Maßnahmen für die Durchführung von Lernerfolgskontrollen fest.“

