Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Gesetz über die Abschaffung der Prüfungen zum mittleren Schulabschluss am Gymnasium
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
[...]
Artikel 3 - Änderung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
Die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 18. April 2007 (GVBl. S. 156), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. August 2023 (GVBl. S. 302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „der Notensumme der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik im Prüfungsteil des Zeugnisses über den mittleren Schulabschluss“ durch die Wörter „der Summe der Jahrgangsnoten der Jahrgangsstufe 10 der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik nach Umrechnung der erreichten Punkte in den Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts in Noten des erweiterten Niveaus gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 der Sekundarstufe I-Verordnung“ ersetzt.
2. Dem § 49 wird folgender Absatz 10 angefügt:
„(10) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 den mittleren Schulabschluss erworben haben und im Schuljahr 2023/2024 die Jahrgangsstufe 10 wiederholen, findet § 4 Absatz 2 Satz 4 mit der Maßgabe Anwendung, dass bei der Bildung der Notensumme die Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik im Prüfungsteil des Zeugnisses über den mittleren Schulabschluss zu berücksichtigen sind.“
Artikel 4 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Artikel 1 Nummer 3 tritt am 1. Januar 2024, Artikel 2 Nummer 1 tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Berlin, den 4. Oktober 2023
Die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
Cornelia S e i b e l d
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Kai W e g n e r

