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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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AV Zeugnisse - 13 - Sonstige Zeugnisanlagen

13 – Sonstige Zeugnisanlagen

Auf Wunsch der betroffenen Schülerin oder des Schülers oder der Erziehungsberechtigten sind ehrenamtliche Tätigkeiten ohne schulischen Bezug auf einem Beiblatt zum Zeugnis (Schul Z 650) zu dokumentieren.

Dies setzt die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Stelle, bei der die ehrenamtliche Tätigkeit durchgeführt wurde, voraus.

Die Tätigkeit muss über eine reine Mitgliedschaft in einer Organisation hinausgehen und entgeltfrei ausgeübt worden sein.

Dokumentiert werden können soziale, karitative oder kulturelle Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Musik, Denkmalpflege, Sport, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, freie Jugendarbeit, nicht jedoch in parteipolitischen und religiösen Organisationen.

Darzustellen sind Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und die Aufgabengebiete.

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