Schulgesetz Berlin
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JFKSchulG Berlin - § 8 Schulaufsicht
§ 8 SchulaufsichtDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung des Berliner Gesetzes über die John-F.-Kennedy-Schule vom 03.11.1987 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 3Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Gemeinschaftsschule) und des Schulgesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. Berlin 2011, S. 347)
Der staatlichen Schulaufsicht obliegt die Sorge dafür, daß die John-F.-Kennedy-Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen nicht hinter den übrigen öffentlichen Schulen zurücksteht, auch wenn die Lehr- und Erziehungsmethoden sowie die Lehrstoffe von denen der übrigen öffentlichen Schulen abweichen.