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Schulgesetz Berlin

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GsVO Berlin - Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik

 

Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik 

GVBl. 2020, S. 35 vom 12. Februar 2020

 

Die Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565) wird wie folgt berichtigt:

1. In Artikel 1 Nummer 18 b) zu § 21 muss der Änderungsbefehl wie folgt lauten:

‚In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 19 Abs. 1 Satz 2“ durch die Angabe „§ 19 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 3“ ersetzt.‘

2. In Artikel 1 Nummer 27 (Anlage 2) müssen die Zeilen für die Unterrichtsfächer Mathematik und Sachunterricht wie folgt lauten:

Unterrichtsfach Schulanfangsphase Jahrgangsstufen
1 2 3 4 5 6
 
Mathematik 200 200 200 200 200 200
Sachunterricht 80 80 120 200  

3. [...]

Berlin, den 23. Januar 2020
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sandra S c h e e r e s

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