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Schulgesetz Berlin

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GsVO - Gesetz zum Mittagessen an Schulen

 

Gesetz zum Mittagessen an Schulen

Vom 9. April 2019

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

 

[...]

Artikel IV

In § 27 Absatz 1 Satz 5 der Grundschulverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 16, 140), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. August 2018 (GVBl. S. 506) geändert worden ist, wird das Wort „kostenpflichtige“ gestrichen.

 

Artikel V

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2019 in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a und c tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

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