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Schulgesetz Berlin

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AufnahmeVO-SbP Berlin - Verordnung zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes an Schulen

 

Verordnung zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes an Schulen

Vom 11. Dezember 2007 (GVBl. Berlin 2007, S. 677)

Auf Grund von § 14 Abs. 5, § 18 Abs. 3, § 20 Abs. 7, § 27, § 28 Abs. 8, § 29 Abs. 6, § 31 Abs. 4, § 34 Abs. 3, § 40 Abs. 6, § 58 Abs. 8, § 59 Abs. 8, § 60 Abs. 4 und § 66 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 812), wird verordnet:


[...]

 

Artikel X

§ 8 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung vom 23. März 2006 (GVBl. S. 306) wird wie folgt geändert:

 

1. In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „leistungssportprofilierte“ durch das Wort „sportprofilierte“ ersetzt.

2. Absatz 3 wird aufgehoben.
 

Artikel XII

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft.

Abweichend von Satz 1 tritt Artikel III Nr. 3 am 1. August 2008 in Kraft.
 

 

 

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