Schulgesetz Berlin
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SchulG Berlin - Gesetz zur Anpassung der Formanforderungen im Berliner Landesrecht (FormAnpassG)
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 74. Jahrgang, Nr. 5, 15. Februar 2018, S. 160
Gesetz zur Anpassung der Formanforderungen im Berliner Landesrecht
(FormAnpassG)
Vom 2. Februar 2018
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
[...]
Artikel 5 - Änderung des Schulgesetzes
Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 695) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 9 Absatz 2 Satz 6 werden nach dem Wort „schriftlichen“ die Wörter „oder elektronischen“ eingefügt.
2. In § 56 Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftliche“ ein Komma und die Wörter „nicht aber elektronische“ eingefügt.
3. In § 58 Absatz 2 werden nach dem Wort „schriftlichen“ ein Komma und die Wörter „nicht aber elektronischen“ eingefügt.
4. In § 65 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.
5. In § 70 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.
6. In § 117 Absatz 6 werden nach dem Wort „schriftliche“ die Wörter „oder elektronisch übermittelte“ eingefügt.
7. § 122 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden das Wort „Abschrift“ durch das Wort „Kopie“ und das Wort „abschriftlich“ durch die Wörter „in Kopie“ ersetzt.
b) In Satz 2 wird das Wort „Abschrift“ durch das Wort „Kopie“ ersetzt.
[...]
Artikel 35 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.