Schulgesetz Berlin
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SchulG Berlin - Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin
Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15. Dezember 2010 (GVBl. Berlin S. 560, 564)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
[...]
Artikel XIII - Änderung des Schulgesetzes
Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juni 2010 (GVBl. S. 342) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 111 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Vertreter“ die Wörter „sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung“ eingefügt.
2. In § 113 Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Mitglieder“ die Wörter „sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen“ eingefügt.
3. Dem § 115 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Weiterhin gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen mit beratender Stimme an.“
Artikel XV - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Artikel I § 6 Absatz 1 und 4 Satz 1 und § 7 sowie Artikel VIII treten mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft.