Schulgesetz Berlin
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SchulG Berlin - Gesetz zur Umsetzung der Geschäftsverteilung des Senats
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 73. Jahrgang, Nr. 33, 30. Dezember 2017, S. 701
Gesetz zur Umsetzung der Geschäftsverteilung des Senats
Vom 19. Dezember 2017
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
[...]
Artikel 28 - Änderung des Schulgesetzes
Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 430) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 124 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Die für die Musikschulen zuständige Senatsverwaltung erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften.“
2. § 124a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 3 wird durch folgende Sätze ersetzt:
„Die für die Jugendkunstschulen zuständige Senatsverwaltung erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Sie entwickelt gemeinsame Qualitätsstandards für die Jugendkunstschulen.“
b) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „das Schulwesen“ durch die Wörter „die Jugendverkehrsschulen“ ersetzt.
c) In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „das Schulwesen“ durch die Wörter „die Gartenarbeitsschulen“ ersetzt.
3. In § 128 werden nach dem Wort „Senatsverwaltung“ ein Komma und die Wörter „soweit in diesem Gesetz nicht eine andere Zuständigkeit festgelegt ist“ eingefügt.
[...]
Artikel 32 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.