Schulgesetz Berlin
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SchulG Berlin - Gesetz zur Wiederherstellung der Parität in der Schulkonferenz
Gesetz zur Wiederherstellung der Parität in der Schulkonferenz vom 5. Juli 2022 (GVBl. Berlin 2022, S. 452)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I - Änderung des Schulgesetzes
§ 77 Absatz 1 Nummer 2 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 31. März 2022 (GVBl. S. 154) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„2. vier von der Gesamtkonferenz gewählte Vertreterinnen und Vertreter, wobei mindestens eine dieser Personen dem sonstigen pädagogischen Personal aus der ergänzenden Förderung und Betreuung oder der schulbezogenen Jugendsozialarbeit angehören soll,“.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft.