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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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SchulG Berlin - Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen LISUM

 

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) vom 11. Juli 2006 (GVBl. Berlin 2006, S. 812)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

[...]

Artikel V - Änderung des Schulgesetzes

Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2006 (GVBl. S. 299), wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe „§ 108 Berliner Landesinstitut für Schule und Medien“ durch die Angabe „§ 108 Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“ ersetzt.

2. In § 8 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien (§ 108)“ durch die Angabe „des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (§ 108)“ ersetzt.

3. In § 11 Abs. 1 Satz 5 wird die Angabe „Das Berliner Landesinstitut für Schule und Medien“ durch die Angabe „Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“ ersetzt.

4. In § 72 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „im Berliner Landesinstitut für Schule und Medien,“ gestrichen.

5. In § 107 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „mit dem Berliner Landesinstitut für Schule und Medien“ durch die Angabe „mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“ ersetzt.

6. § 108 wird wie folgt gefasst:

„§ 108 Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Die Aufgaben im Bereich der qualitativen Weiterentwicklung von Schule und Weiterbildung Erwachsenenbildung werden durch ein von den Ländern Berlin und Brandenburg errichtetes gemeinsames Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg wahrgenommen, soweit nicht Berliner Landesrecht etwas anderes bestimmt. Das Nähere wird durch Staatsvertrag bestimmt.“

[...]

Artikel VII - Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die Artikel II bis V am 1. Januar 2007 in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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