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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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SchulG Berlin - Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt

 

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt* vom 18. November 2009 (GVBl. Berlin 2009, S. 674)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

[...]

Artikel VI - Änderung des Schulgesetzes

Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel XII Nummer 33 des Gesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70, 114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 102 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Das Anzeigeverfahren gemäß Absatz 2 Satz 1 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Es gelten die Vorschriften des Teils V Abschnitt 1a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung.“

2. Dem § 104 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Das Anzeigeverfahren gemäß Absatz 1 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Es gelten die Vorschriften des Teils V Abschnitt 1a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung.“

[...]

Artikel XXI - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 28. Dezember 2009 in Kraft. Artikel I § 6 sowie Artikel IV, IX und XV treten am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 36).

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