Schulgesetz Berlin
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SchulG Berlin - § 128 Verwaltungsvorschriften
§ 128 VerwaltungsvorschriftenDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung des Berliner Schulgesetzes vom 26.01.2004 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 26 Gesetz zur Umsetzung der Geschäftsverteilung des Senats (GVBl. Berlin 2018, S. 701 ff.)
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung, soweit in diesem Gesetz nicht eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.