Schulgesetz Berlin
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SchulG Berlin - § 131 Inkrafttreten
§ 131 InkrafttretenDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung des Berliner Schulgesetzes vom 26.01.2004 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 10Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25. Januar 2010 (GVBl. Berlin 2010, S. 14) 22 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes vom 4. Februar 2016 (GVBl. Berlin 2016, S. 33)
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2004 in Kraft.
(2) Die Integrierte Sekundarschule wird spätestens zum Schuljahr 2011/2012 durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen der Schularten Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule, Gesamtschule und gegebenenfalls Gymnasium eingerichtet.