Schulgesetz Berlin
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Sek I-VO Berlin - Anlage 1 (Stundentafel der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule)
Stundentafel der Integrierten Sekundarschule und der GemeinschaftsschuleDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Sekundarsstufe I-Verordnung vom 31.03.2010 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsverordnungen zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgverordnungen zu gelangen. 10Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg vom 16. August 2017 (GVBl. Berlin 2017, S. 420) 11Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe I, den Zweiten Bildungsweg, die Grundschule und zur Änderung der Lernmittelverordnung vom 3. August 2018 (GVBl. Berlin 2018, S. 506) 12 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik (GVBl. Berlin 2019 S. 565)
Anlage 1: Stundentafel der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule
Stundentafel der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule
Unterrichtsfächer/ Lernbereiche a) |
Wochenstunden je Jahrgangsstufe |
|||
7 |
8 |
9 |
10 |
|
Pflichtunterricht Deutsch |
4 |
4 |
4 |
4 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
4 |
Erste Fremdsprache |
3 |
3 |
3 |
3 |
Lernbereich Naturwissenschaften |
||||
Biologie |
3b) |
3b) |
5b) |
5b) |
Physik |
||||
Chemie |
||||
Lernbereich Gesellschaftswissenschaften |
||||
Geschichte |
8c) davon: |
8c) davon: |
||
Politische Bildung |
||||
Geografie |
||||
Ethik |
||||
Musik |
2 |
2 |
2 |
2d) |
Kunst |
||||
Sport |
3 |
3 |
3(2e)) |
3(2e)) |
Wirtschaft-Arbeit-Technik |
2 |
2 |
2(1f)) |
2(—f)) |
Wahlpflichtunterricht g) |
3 |
3 |
2 (3) |
2 (3) |
Profilstunden h) |
3 |
3 |
3 (4) |
3 (5) |
Insgesamt i) |
31 |
31 |
32 (32) |
32 (32) |
Schülerarbeitsstunden j) |
1 - 3,25 |
1 - 3,25 |
1 - 3,25 |
1 - 3,25 |
(Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde)
Anmerkungen:
a) Abweichungen von dem in dieser Stundentafel einschließlich der folgenden Anmerkungen festgelegten Stundenumfang für die einzelnen Fächer und Lernbereiche bedürfen der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde.
b) Die Schule entscheidet über die Verteilung der Stunden auf die Fächer. Jedes Fach wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 insgesamt mit mindestens vier Wochenstunden unterrichtet.
In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können bis zu zwei der insgesamt fünf Wochenstunden auch als naturwissenschaftlicher Wahlpflichtkurs angeboten werden.
c) Die Gesamtstundenzahl im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften muss ausgeschöpft werden.
Die angegebenen Stundenzahlen oder Maximalstundenzahlen können in allen Unterrichtsfächern dieses Lernbereiches durch Profilstunden erhöht werden.
Es müssen alle Fächer in jedem Jahrgang unterrichtet und auf dem Jahrgangszeugnis ausgewiesen werden.
Epochaler und fachübergreifender und/oder fächerverbindender Unterricht kann schulintern gestaltet werden.
d) In der Jahrgangsstufe 10 müssen beide Fächer unterrichtet werden.
e) Wenn Altgriechisch oder Japanisch als dritte Fremdsprache unterrichtet wird, reduziert sich der Stundenumfang im Fach Sport in den Jahrgangsstufen 9 und 10 um jeweils eine Stunde.
f) In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können diese Stunden als Profilstunden auch zur Verstärkung anderer Unterrichtsfächer oder zusätzlicher Wahlpflichtangebote insbesondere für Lerngruppen mit besonderen Profilen oder zur Vorbereitung auf die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe verwendet werden.
In Jahrgangsstufe 9 muss in diesem Fall jedoch mindestens eine Stunde zur Vor- und Nachbereitung des Betriebspraktikums eingesetzt werden.
g) Eine in Jahrgangsstufe 7 beginnende zweite Fremdsprache muss bis Jahrgangsstufe 10 mit insgesamt mindestens 14 Wochenstunden angeboten werden; bei einem Beginn ab der Jahrgangsstufe 9 wird sie mit mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe unterrichtet.
Altgriechisch und Japanisch als dritte Fremdsprache werden ab der Jahrgangsstufe 8 oder 9 mit insgesamt zehn Wochenstunden unterrichtet.
Wird Informatik angeboten, so muss der Stundenumfang insgesamt mindestens drei Wochenstunden umfassen.
h) Profilstunden dienen zur Verstärkung von Unterrichtsfächern, Lernbereichen, zur Einrichtung weiterer Wahlpflichtkurse sowie für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabengebieten insbesondere im Bereich der Berufsorientierung.
i) Gemäß § 13 Absatz 5 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten.
j) Je nach Organisation des Ganztagsbetriebs in offener, teilweise gebundener oder vollständig gebundener Form erhalten die Schulen 1 bis 3,25 Wochenstunden für die Durchführung von Schülerarbeitsstunden.
Jahresstundenrahmen der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule
Unterrichtsfächer / Lernbereiche |
Jahresstunden je Jahrgangsstufe |
|||
7 |
8 |
9 |
10 |
|
Pflichtunterricht Deutsch |
160 |
160 |
160 |
160 |
Mathematik |
160 |
160 |
160 |
160 |
Erste Fremdsprache |
120 |
120 |
120 |
120 |
Lernbereich Naturwissenschaften |
||||
Biologie |
120 |
120 |
200 |
200 |
Physik |
||||
Chemie |
||||
Lernbereich Gesellschaftswissenschaften |
||||
Geschichte |
320 |
320 | ||
Politische Bildung |
||||
Geografie |
||||
Ethik |
||||
Musik |
80 |
80 |
80 |
80 |
Kunst |
||||
Sport |
120 |
120 |
120 (80) |
120 (80) |
Wirtschaft-Arbeit-Technik |
80 |
80 |
(80) (40) |
(80) (—) |
Wahlpflichtunterricht |
120 |
120 |
80 (120) |
80 (120) |
Profilstunden |
120 |
120 |
120 (160) |
120 (200) |
Insgesamt |
1240 |
1240 |
1280 (1280) |
1280 (1280) |
(Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde)