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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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Sek I-VO Berlin - Anlage 3 Stundentafel und Jahresstundenrahmen des altsprachlichen Bildungsganges am Gymnasium

Altsprachliche Klassen - Studentafel und JahresstundenrahmenDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Sekundarsstufe I-Verordnung vom 31.03.2010 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsverordnungen zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgverordnungen zu gelangen. 8Verordnung zur Änderung von Regelungen für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg sowie zur Änderung der Sprachförderung vom 17. Juli 2015 (GVBl. Berlin 2015, S. 309) 10Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg vom 16. August 2017 (GVBl. Berlin 2017, S. 420) 11Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe I, den Zweiten Bildungsweg, die Grundschule und zur Änderung der Lernmittelverordnung vom 3. August 2018 (GVBl. Berlin 2018, S. 506)

Anlage 3: Studentafel des altsprachlichen Bildungsganges am Gymnasium

 

Unterrichtsfächer/ Lernbereiche

Wochenstunden je Jahrgangsstufe

5

6

7

8

9

10

Pflichtunterricht

Deutsch

 

5

 

5

 

4

 

4

 

4

 

4

Mathematik

5

5

4

4

4

4

Erste Fremdsprache (Englisch)

3

3

3

3

3

3

Zweite Fremdsprache (Latein)

5

5

4

4

3

3

 

Lernbereich Naturwissenschaften

            Biologie

 

4

 

4

 

4a)

 

4a)

2

2

            Physik

2

2

            Chemie

2

2

 

Lernbereich Gesellschaftswissenschaften

            Geschichte

3h)

3h)

10b)

davon:
mindestens 2 und maximal 3 Wochenstunden Geschichte, 2 Wochenstunden Politische Bildung, mindestens 2 und maximal 3 Wochenstunden Geografie, mindestens 3 und maximal 4 Wochenstunden Ethik

10b)

davon:
mindestens 2 und maximal 3 Wochenstunden Geschichte, 2 Wochenstunden Politische Bildung, mindestens 2 und maximal 3 Wochenstunden Geografie, mindestens 3 und maximal 4 Wochenstunden Ethik

           Politische Bildung

            Geografie

           Ethik

Musik

2

2

2

1,5

 

2

 

2c)

Kunst

2

2

2

1,5

Sport

3

3

3

3(2d))

3(2d))

3(2d))

 

Wahlpflichtunterricht e)

(dritte Fremdsprache)

 

 

 

3 (–/–)

 

3 (4/–)

 

2 (3/5)

 

2 (3/5)

Profilstunden f)

1 (2c))

1 (2c))

1 (2c))

Insgesamt g)

32

32

34 (31/31)

34 (35/31)

33 (34/36)

33 (34/36)

(Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde)

 

Anmerkungen:

a) Über die Verteilung der Stunden auf die Fächer entscheidet die Schule.

b) Die Gesamtstundenzahl im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften muss ausgeschöpft werden.

Die angegebenen Stundenzahlen oder Maximalstundenzahlen können in allen Unterrichtsfächern dieses Lernbereiches durch Profilstunden erhöht werden.

Es müssen alle Fächer in jedem Jahrgang unterrichtet und auf dem Jahrgangszeugnis ausgewiesen werden.

Epochaler und fachübergreifender und/oder fächerverbindender Unterricht kann schulintern gestaltet werden.

c) In der Jahrgangsstufe 10 müssen sowohl das Fach Musik als auch das Fach Kunst unterrichtet werden.

d) Das Fach Sport kann zur Einrichtung eines weiteren Wahlpflichtangebots mit Hilfe von Profilstunden gekürzt werden.

Wird Informatik als Wahlpflichtkurs angeboten, so muss der Stundenumfang insgesamt mindestens drei Wochenstunden umfassen.

e) Anstelle des Wahlpflichtunterrichts wird Altgriechisch angeboten, sofern nicht Sonderregelungen (§ 49 Absatz 1 Nummer 2) gelten.

f) Profilstunden dienen zur Verstärkung von Unterrichtsfächern und Lernbereichen oder des Wahlpflichtunterrichts sowie für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabengebieten und zur Durchführung des Informationstechnischen Grundkurses (§ 11 Absatz 4).

g) Gemäß § 13 Absatz 5 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten.

h) In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird anstelle von Geschichte, Politischer Bildung und Geografie das Fach Gesellschaftswissenschaften unterrichtet.

 

Jahresstundenrahmen des altsprachlichen Bildungsganges am Gymnasium

Unterrichtsfächer/ Lernbereiche

Jahresstunden je Jahrgangsstufe

5

6

7

8

9

10

Pflichtunterricht

Deutsch

 

200

 

200

 

160

 

160

 

160

 

160

Mathematik

200

200

160

160

160

160

Erste Fremdsprache (Englisch)

120

120

120

120

120

120

Zweite Fremdsprache (Latein)

200

200

160

160

120

120

 

Lernbereich Naturwissenschaften

            Biologie

 

160

 

160

 

160

 

160

80

80

            Physik

80

80

            Chemie

80

80

 

Lernbereich Gesellschaftswissenschaften

            Geschichte

120­h)

120h)

400 400

           Politische Bildung

           Geografie

           Ethik

Musik

80

80

80

60

80

80

Kunst

80

80

80

60

Sport

120

120

120

120 (80)

120 (80)

120 (80)

 

Wahlpflichtunterricht

(dritte Fremdsprache)

 

 

 

120

(–/–)

 

120

(160/–)

 

80

(120/200)

 

80

(120/200)

Profilstunden

40 (80)

40 (80)

40 (80)

Insgesamt

1280

1280

1360

(1240/1240)

1360

(1400/1240)

1320

(1360/1440)

1320

(1360/1440)

(Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde)

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