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Schulgesetz Berlin

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Sek I-VO Berlin - Anlage 6 Zuordnung der GeR-Niveaustufen zu den einzelnen Jahrgangsstufen – Sekundarstufe I

GeR-Niveaustufen der einzelnen JahrgangsstufenDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Sekundarsstufe I-Verordnung vom 31.03.2010 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsverordnungen zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgverordnungen zu gelangen. 10Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg vom 16. August 2017 (GVBl. Berlin 2017, S. 420)

Anlage 6: Zuordnung der GeR-Niveaustufen zu den einzelnen Jahrgangsstufen – Sekundarstufe I

  Fremdsprachen-
folge/-beginn
Jahrgangsstufe
5 6 7 8 9 10
Gymnasium Moderne
Fremdsprachen
(außer Chinesisch/
Japanisch)
1. Fremdsprache
(ab Jahrgangsstufe
3, ggf. 1)
A1 A1 A1/
A2
A2 B1 B1
2./3. fortgeführte
Fremdsprache
ab Jahrgangsstufe
5/6/7/8/9
A1 A1 A1/
A2
A2 B1 B1
Neu einzusetzende
Fremdsprache ab
Jahrgangsstufe 10
- - - - - A2
Chinesisch/
Japanisch
Fortgeführte
Fremdsprache ab
Jahrgangsstufe
7/8/9
- - A1 A1 A1/
A2
A2
Neu einzusetzende
Fremdsprache ab
Jahrgangsstufe 10
- - - - - A1
ISS Moderne
Fremdsprachen
(außer Chinesisch/
Japanisch)
1. Fremd-
sprache
(ab Jahr-
gangsstufe
3, ggf. 1)
ER-
Niveau
A1 A1 A1/
A2
A2 A2/
B1
B1*
GR-
Niveau
- - A1 A1/
A2
A2 A2/
B1*
2./3. fortgeführte
Fremdsprache
ab Jahrgangsstufe
5/6/7/8/9
- - A1/
A2
A2 A2/
B1
B1
Chinesisch/
Japanisch
fortgeführte
Fremdsprache
ab Jahrgangsstufe
5/6/7/8/9
- - A1 A1 A1/
A2
A1/
A2

* = Abweichend davon erhalten Schülerinnen und Schüler, bei denen im Unterricht und bei der Leistungsbewertung das Anforderungsniveau der Jahrgangsstufe 9 zugrunde gelegt wurde, bei mindestens ausreichenden Leistungen die Niveaustufe A2 bescheinigt.

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