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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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Sek I-VO - Verordnung zur Änderung von Regelungen für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg sowie zur Änderung der Sprachförderung

 

Verordnung zur Änderung von Regelungen für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg sowie zur Änderung der Sprachförderverordnung

Vom 17. Juli 2015 (GVBl. Berlin S. 309)

Auf Grund des § 14 Absatz 5, §§ 27 und 28 Absatz 6, § 40 Absatz 6, § 55 Absatz 5 Satz 2, § 58 Absatz 8 und § 60 Absatz 4 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2014 (GVBl. S. 78) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:

Artikel I

Die Sekundarstufe I-Verordnung vom 31. März 2010 (GVBl. S. 175), die zuletzt durch Verordnung vom 08. Mai 2014 (GVBl. S. 113) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 32 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "und 2" durch die Wörter " , 2 und 3 Satz 2" ersetzt.

b) In Satz 3 wird die Angabe "und 2" durch die Wörter "bis 3" ersetzt.

2. In der Anlage 3 wird in der Anmerkung e) die Angabe "Absatz 2" durch die Wörter "Absatz 1 Nummer 2" ersetzt.
 

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