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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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SopädVO Berlin - Anlage 5: Umrechnungstabelle der Noten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“ in der Jahrgangsstufe 10 in zielgleich unterrichteten Fächern gemäß § 11 Absatz 4

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