Schulgesetz Berlin
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SopädVO Berlin - § 6 Festlegung von Förderschwerpunkten
§ 6 Festlegung von Förderschwerpunkten Diese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Berliner Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 18.04.2007 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 11 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik vom 20. September 2019 (GVBl. Berlin 2019, S. 565)
Die Festlegung von Förderschwerpunkten dient der Zuordnung spezieller sonderpädagogischer Maßnahmen.
Sie bildet die Grundlage für die Entwicklung differenzierter individueller Förderpläne für die Schülerinnen und Schüler.