Schulgesetz Berlin
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VO-GO Berlin - § 1 Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich Diese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Berliner Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 18.04.2007 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 7Verordnung zur Änderung von Regelungen für die Sekundarstufe I und II und den Zweiten Bildungsweg vom 8. Mai 2014 (GVBl. Berlin 2014, S. 113) 13 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik vom 20. September 2019 (GVBl. Berlin 2019, S. 565)
(1) Diese Verordnung regelt das Nähere zur Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien.
(2) Für die gymnasiale Oberstufe von Schulen besonderer pädagogischer Prägung gelten die folgenden Bestimmungen, soweit nicht in einer gesonderten Rechtsverordnung abweichende Regelungen getroffen werden.