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VO-GO Berlin - § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe in der Fassung gemäß § 49 Abs. 1 außer Kraft.
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