Schulgesetz Berlin
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SchuldatenV - § 18 Inkrafttreten
§ 18 Inkrafttreten Diese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Berliner Schuldatenverordnung vom 13.10.1994 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 5Vierte Verordnung zur Änderung der Schuldatenverordnung vom 15. September 2010 (GVBl. Berlin 2010, S. 446)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.