Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Sekundarstufe I-Verordnung
Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO)
In der aktuellen Fassung vom 03.10.2025
§ 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die in § 49 Absatz 1 Satz 2 genannte Verordnung außer Kraft.
Für die Aufnahme zum Schuljahr 2010/2011 sind jedoch die §§ 5 und 6 dieser Verordnung bereits anzuwenden.

