Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
[...]
Artikel XIII - Änderung des Schulgesetzes
Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juni 2010 (GVBl. S. 342) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 111 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Vertreter“ die Wörter „sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung“ eingefügt.
2. In § 113 Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Mitglieder“ die Wörter „sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen“ eingefügt.
3. Dem § 115 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Weiterhin gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen mit beratender Stimme an.
Artikel XV - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Artikel I § 6 Absatz 1 und 4 Satz 1 und § 7 sowie Artikel VIII treten mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft.

