×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin

vom 15.12.2010 ( GVBl. Seite 560 vom 28.12.2010 )

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

[...]

Artikel XIII - Änderung des Schulgesetzes

Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juni 2010 (GVBl. S. 342) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 111 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Vertreter“ die Wörter „sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung“ eingefügt.

2. In § 113 Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Mitglieder“ die Wörter „sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen“ eingefügt.

3. Dem § 115 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Weiterhin gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen mit beratender Stimme an.

 

Artikel XV - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Artikel I § 6 Absatz 1 und 4 Satz 1 und § 7 sowie Artikel VIII treten mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft.