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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Gesetz zur Umsetzung der Geschäftsverteilung des Senats

vom 19.12.2017 ( GVBl. Seite 701 vom 30.12.2017 )

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

[...]

Artikel 28 - Änderung des Schulgesetzes

Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 430) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 124 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Die für die Musikschulen zuständige Senatsverwaltung erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften.“

2. § 124a wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 Satz 3 wird durch folgende Sätze ersetzt:
„Die für die Jugendkunstschulen zuständige Senatsverwaltung erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Sie entwickelt gemeinsame Qualitätsstandards für die Jugendkunstschulen.“

b) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „das Schulwesen“ durch die Wörter „die Jugendverkehrsschulen“ ersetzt.

c) In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „das Schulwesen“ durch die Wörter „die Gartenarbeitsschulen“ ersetzt.

3. In § 128 werden nach dem Wort „Senatsverwaltung“ ein Komma und die Wörter „soweit in diesem Gesetz nicht eine andere Zuständigkeit festgelegt ist“ eingefügt.

[...]

Artikel 32 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.