Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Gesetz zur Umsetzung der Geschäftsverteilung des Senats
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 28 - Änderung des Schulgesetzes
Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 430) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 124 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Die für die Musikschulen zuständige Senatsverwaltung erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften.“
2. § 124a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 3 wird durch folgende Sätze ersetzt:
„Die für die Jugendkunstschulen zuständige Senatsverwaltung erlässt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Sie entwickelt gemeinsame Qualitätsstandards für die Jugendkunstschulen.“
b) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „das Schulwesen“ durch die Wörter „die Jugendverkehrsschulen“ ersetzt.
c) In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „das Schulwesen“ durch die Wörter „die Gartenarbeitsschulen“ ersetzt.
3. In § 128 werden nach dem Wort „Senatsverwaltung“ ein Komma und die Wörter „soweit in diesem Gesetz nicht eine andere Zuständigkeit festgelegt ist“ eingefügt.
[...]
Artikel 32 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

