×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Gesetz zur Wiederherstellung der Parität in der Schulkonferenz

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

 

Artikel I - Änderung des Schulgesetzes

§ 77 Absatz 1 Nummer 2 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 31. März 2022 (GVBl. S. 154) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„2. vier von der Gesamtkonferenz gewählte Vertreterinnen und Vertreter, wobei mindestens eine dieser Personen dem sonstigen pädagogischen Personal aus der ergänzenden Förderung und Betreuung oder der schulbezogenen Jugendsozialarbeit angehören soll,“.

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Wir erfassen und speichern einige der bei der Nutzung dieser Website durch Sie anfallenden Daten und verwenden Cookies. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

Okay

Impressum