Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Gesetz zur Wiederherstellung der Parität in der Schulkonferenz
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I - Änderung des Schulgesetzes
§ 77 Absatz 1 Nummer 2 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 31. März 2022 (GVBl. S. 154) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„2. vier von der Gesamtkonferenz gewählte Vertreterinnen und Vertreter, wobei mindestens eine dieser Personen dem sonstigen pädagogischen Personal aus der ergänzenden Förderung und Betreuung oder der schulbezogenen Jugendsozialarbeit angehören soll,“.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft.

