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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Gesetz zur Wiederherstellung der Parität in der Schulkonferenz

vom 05.07.2022 ( GVBl. Seite 452 vom 16.07.2022 )

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

 

Artikel I - Änderung des Schulgesetzes

§ 77 Absatz 1 Nummer 2 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 31. März 2022 (GVBl. S. 154) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„2. vier von der Gesamtkonferenz gewählte Vertreterinnen und Vertreter, wobei mindestens eine dieser Personen dem sonstigen pädagogischen Personal aus der ergänzenden Förderung und Betreuung oder der schulbezogenen Jugendsozialarbeit angehören soll,“.

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft.