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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Gesetz zur Bindung der Lehrkräfte an das Land Berlin (Lehrkräftebindungsgesetz - LBindG)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 - Änderung des Schulgesetzes

Dem § 67 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 2022 (GVBl. S. 643) geändert worden ist, wird folgender Absatz 8 angefügt:

„(8) Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes sind in der Regel Beamtinnen und Beamte, wenn sie die für ihre Laufbahn erforderliche Befähigung besitzen und die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.“

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Artikel 9 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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