Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
Vom 11. Dezember 2025
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
[...]
Artikel 2 - Änderung des Schulgesetzes
§ 55 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2024 (GVBl. S. 465) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Für Kinder, die bereits eine Tageseinrichtung oder die Kindertagespflege im Sinne des § 22 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 107) geändert worden ist, besuchen, wird das Sprachstandsfeststellungsverfahren bis zum 31. Mai in der besuchten Tageseinrichtung oder Kindertagespflege durchgeführt.“
b) In Satz 3 werden die Wörter „Tageseinrichtungen der Jugendhilfe“ durch das Wort „Räumlichkeiten“ ersetzt.
2. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 werden die Wörter „nach § 23 des Kindertagesförderungsgesetzes öffentlich finanzierte Tageseinrichtung der Jugendhilfe oder eine öffentlich finanzierte Tagespflegestelle“ durch die Wörter „Tageseinrichtung oder die Kindertagespflege im Sinne des Absatzes 1 Satz 2“ und das Wort „Tagespflegestelle“ durch das Wort „Kindertagespflege“ ersetzt.
b) In Satz 4 werden nach dem Wort „Jugendhilfe“ die Wörter „und in der Kindertagespflege“ eingefügt.
3. In Absatz 3 Satz 4 wird das Wort „Eltern“ durch das Wort „Erziehungsberechtigten“ ersetzt.
4. In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „, die Auswahl der Träger der Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 Satz 3“ gestrichen.
[...]
Artikel 8
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. § 5a der Kindertagesförderungsverordnung nach Artikel 4 Nummer 7 tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Berlin, den 11. Dezember 2025
Die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
Cornelia S e i b e l d
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Kai W e g n e r

