Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Achtes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (8. Aufhebungsgesetz)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I
§ 1 Die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Rechtsvorschriften werden aufgehoben, soweit sie nicht schon früher ihre Gültigkeit
verloren haben.
§ 2 Die Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Rechtsverhältnisse und Sachverhalte anwendbar, die während der Geltung der Vorschriften ganz oder zum Teil bestanden haben oder entstanden sind.
[...]
69. § 41 der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), geändert durch Artikel II der Verordnung vom 28. Juni 2007 (GVBl. S. 279)
[...]
Artikel III
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

