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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Achtes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (8. Aufhebungsgesetz)

vom 22.10.2008 ( GVBl. Seite 294 vom 01.11.2008 )

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

 

Artikel I

§ 1 Die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Rechtsvorschriften werden aufgehoben, soweit sie nicht schon früher ihre Gültigkeit
verloren haben.

§ 2 Die Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Rechtsverhältnisse und Sachverhalte anwendbar, die während der Geltung der Vorschriften ganz oder zum Teil bestanden haben oder entstanden sind.

[...]

69. § 41 der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), geändert durch Artikel II der Verordnung vom 28. Juni 2007 (GVBl. S. 279)

[...]

Artikel III

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.