×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung, der Berufsfachschulverordnung und der Sonderpädagogikverordnung

Auf Grund von § 18 Absatz 3, § 20 Absatz 8, § 27, § 28 Absatz 6, § 30 Absatz 5, § 39, § 54 Absatz 6, § 56 Absatz 9, § 57 Absatz 3, § 59 Absatz 7 und § 93 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2014 (GVBl. S. 78) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:

 

[...]

Artikel III

§ 33 der  Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), die zuletzt durch Artikel I der Verordnung vom 2. Oktober 2014 (GVBl. S. 365) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 3 wird aufgehoben.

2. Der Absatz 4 wird Absatz 3.

3. Der Absatz 5 wird Absatz 4 und die Angabe „1, 3 und 4“ wird durch die Angabe „1 und 3“ ersetzt.

Artikel IV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetzund Verordnungsblatt in Kraft.

Wir erfassen und speichern einige der bei der Nutzung dieser Website durch Sie anfallenden Daten und verwenden Cookies. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

Okay

Impressum