Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Aufnahmeverordnung Schulen besonderer pädagogischer Prägung
Aufnahmeverordnung Schulen besonderer pädagogischer Prägung (AufnahmeVO-SbP)
In der aktuellen Fassung vom 21.02.2026
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Besonderheiten der Aufnahme in die nachstehend genannten Schulen besonderer pädagogischer Prägung und einzelne Züge, die als Schule besonderer pädagogischer Prägung eingerichtet sind.

