×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Ausführungsvorschriften über Zeugnisse

Ausführungsvorschriften über Zeugnisse (AV Zeugnisse)

In der aktuellen Fassung vom 31.07.2015

§ 14 Inkrafttreten, Übergangsregelungen

Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Juli 2020 außer Kraft.

Paragraph blättern

« § 13

Kein Nachfolgender vorhanden

Wir erfassen und speichern einige der bei der Nutzung dieser Website durch Sie anfallenden Daten und verwenden Cookies. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

Okay

Impressum