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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Ausführungsvorschriften über Zeugnisse

Ausführungsvorschriften über Zeugnisse (AV Zeugnisse)

In der aktuellen Fassung vom 31.07.2015

§ 14 Inkrafttreten, Übergangsregelungen

Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Juli 2020 außer Kraft.

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