×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Schulgesetz für das Land Berlin

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)

In der aktuellen Fassung vom 24.12.2025

§ 108 Berliner Landesinstitut

Die Aufgaben im Bereich der qualitativen Weiterentwicklung von Schule und Unterricht werden durch das Berliner Landesinstitut wahrgenommen, insbesondere
1.
die Qualifizierung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals an den Schulen, der Schulleiterinnen und Schulleiter, der Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhaber, des Personals der Schulaufsichtsbehörde sowie weiterer Personen,
2.
die Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung und Abnahme von Staatsprüfungen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
3.
die Erstellung und Verteilung von Prüfungsaufgaben für die zentralen Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen,
4.
die Weiterentwicklung der Rahmenlehrpläne,
5.
die evidenzbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Fächern, in den übergreifenden Themen des Rahmenlehrplans und in den Lernfeldern,
6.
die Bildung in der Digitalen Welt sowie die Erstellung von Bildungsmedien, Handreichungen und weiteren Veröffentlichungen,
7.
die Beratung und Unterstützung des schulischen Personals und
8.
die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen.

Paragraph blättern

« § 107

§ 109 »

Geändert durch folgende Änderungsgesetze