Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)
In der aktuellen Fassung vom 24.12.2025
§ 108 Berliner Landesinstitut
Die Aufgaben im Bereich der qualitativen Weiterentwicklung von Schule und Unterricht werden durch das Berliner Landesinstitut wahrgenommen, insbesondere
- 1.
- die Qualifizierung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals an den Schulen, der Schulleiterinnen und Schulleiter, der Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhaber, des Personals der Schulaufsichtsbehörde sowie weiterer Personen,
- 2.
- die Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung und Abnahme von Staatsprüfungen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
- 3.
- die Erstellung und Verteilung von Prüfungsaufgaben für die zentralen Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen,
- 4.
- die Weiterentwicklung der Rahmenlehrpläne,
- 5.
- die evidenzbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Fächern, in den übergreifenden Themen des Rahmenlehrplans und in den Lernfeldern,
- 6.
- die Bildung in der Digitalen Welt sowie die Erstellung von Bildungsmedien, Handreichungen und weiteren Veröffentlichungen,
- 7.
- die Beratung und Unterstützung des schulischen Personals und
- 8.
- die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen.

