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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Schulgesetz für das Land Berlin

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)

In der aktuellen Fassung vom 24.12.2025

§ 93 Verordnungsermächtigung

Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, für Schulen, deren pädagogische und organisatorische Bedingungen es erfordern, insbesondere für

1.
die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule),
2.
das Französische Gymnasium (Lycée Français),
3.
die Eliteschulen des Sports,
4.
die Staatliche Europa-Schule Berlin,
5.
die Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin,
6.
das Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach,
7.
Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb allgemein bildender und beruflicher Abschlüsse,

Abweichungen von den Abschnitten I bis V durch Rechtsverordnung zu regeln.

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Geändert durch folgende Änderungsgesetze

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