Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)
In der aktuellen Fassung vom 24.12.2025
§ 93 Verordnungsermächtigung
Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, für Schulen, deren pädagogische und organisatorische Bedingungen es erfordern, insbesondere für
- 1.
- die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule),
- 2.
- das Französische Gymnasium (Lycée Français),
- 3.
- die Eliteschulen des Sports,
- 4.
- die Staatliche Europa-Schule Berlin,
- 5.
- die Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin,
- 6.
- das Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach,
- 7.
- Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb allgemein bildender und beruflicher Abschlüsse,
Abweichungen von den Abschnitten I bis V durch Rechtsverordnung zu regeln.

