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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe Berlin

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe Berlin (VO-GO)

In der aktuellen Fassung vom 15.01.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt das Nähere zur Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien.

(2) Für die gymnasiale Oberstufe von Schulen besonderer pädagogischer Prägung gelten die folgenden Bestimmungen, soweit nicht in einer gesonderten Rechtsverordnung abweichende Regelungen getroffen werden. 

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Geändert durch folgende Änderungsgesetze

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