Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung für das Land Berlin - (Sonderpädagogikverordnung)
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung für das Land Berlin - (Sonderpädagogikverordnung) (SopädVO)
In der aktuellen Fassung vom 19.01.2005
§ 24 Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung"
Die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ umfasst die Grundschule und die Integrierte Sekundarschule.
An den Schulen der Sekundarstufe I sind bei Bedarf Lehrgänge nach § 29 Absatz 3 des Schulgesetzes einzurichten.

