Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung für das Land Berlin - (Sonderpädagogikverordnung)
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung für das Land Berlin - (Sonderpädagogikverordnung) (SopädVO)
In der aktuellen Fassung vom 19.01.2005
§ 6 Festlegung von Förderschwerpunkten
Text gilt seit 02.08.2019
Die Festlegung von Förderschwerpunkten dient der Zuordnung spezieller sonderpädagogischer Maßnahmen.
Sie bildet die Grundlage für die Entwicklung differenzierter individueller Förderpläne für die Schülerinnen und Schüler.

