Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule)
Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule) (JFKSchulG)
In der aktuellen Fassung vom 03.11.1987
§ 4 Übergang in die Sekundarstufe I, Versetzung
(1) 1Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 gehen mit dem Aufrücken in die Jahrgangsstufe 7 in die Sekundarstufe I der John-F.-Kennedy-Schule über.
2Wenn zu erwarten ist, dass sie den besonderen Anforderungen der Sekundarstufe I der John-F.-Kennedy-Schule nicht genügen werden, trifft die Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 6 eine entsprechende Feststellung.
3Die Schülerin oder der Schüler muss die Schule in diesem Fall verlassen.
4Ist eine Entscheidung nach Satz 2 überwiegend wahrscheinlich, sind die Erziehungsberechtigten am Ende des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 darüber zu informieren.
(2) In der Sekundarstufe I sowie in dem zum High School Diploma führenden Bildungsgang erfolgen Versetzungsentscheidungen.

