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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule)

Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule) (JFKSchulG)

In der aktuellen Fassung vom 03.11.1987

§ 4 Übergang in die Sekundarstufe I, Versetzung

(1) 1Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 gehen mit dem Aufrücken in die Jahrgangsstufe 7 in die Sekundarstufe I der John-F.-Kennedy-Schule über.
2Wenn zu erwarten ist, dass sie den besonderen Anforderungen der Sekundarstufe I der John-F.-Kennedy-Schule nicht genügen werden, trifft die Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 6 eine entsprechende Feststellung.
3Die Schülerin oder der Schüler muss die Schule in diesem Fall verlassen.
4Ist eine Entscheidung nach Satz 2 überwiegend wahrscheinlich, sind die Erziehungsberechtigten am Ende des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 darüber zu informieren.
(2) In der Sekundarstufe I sowie in dem zum High School Diploma führenden Bildungsgang erfolgen Versetzungsentscheidungen.

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Geändert durch folgende Änderungsgesetze