Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung für das Land Berlin - (Sonderpädagogikverordnung)
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung für das Land Berlin - (Sonderpädagogikverordnung) (SopädVO)
In der aktuellen Fassung vom 19.01.2005
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Unterrichts, der Erziehung und der Ausbildungsbegleitung von Schülerinnen und Schülern sowie Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemeinen Schule, in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und in sonderpädagogischen Einrichtungen einschließlich der spezifischen vorschulischen Förderung für gehörlose und blinde Kinder.
Sie gilt auch für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, die wegen einer lang andauernden erheblichen Beeinträchtigung oder Behinderung einer vergleichbaren Förderung und Unterstützung bedürfen.
Sie gilt nicht bei Lernschwierigkeiten in ausschließlich begrenzten Teilbereichen wie Rechnen, Lesen oder Rechtschreiben.

