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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Grundschulverordnung

Grundschulverordnung (GsVO)

In der aktuellen Fassung vom 03.10.2025

§ 28 Kooperation der Schule mit Trägern der freien Jugendhilfe

In die Unterrichts- und Betreuungsarbeit in der Ganztagsschule in offener und gebundener Form können Träger der freien Jugendhilfe eingebunden werden.

Zu diesem Zweck können die Schulen mit Trägern der freien Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen schließen.

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Geändert durch folgende Änderungsgesetze

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