×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Schulgesetz für das Land Berlin

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)

In der aktuellen Fassung vom 24.12.2025

§ 128 Verwaltungsvorschriften

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung, soweit in diesem Gesetz nicht eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.

Paragraph blättern

« § 127

§ 129 »

Geändert durch folgende Änderungsgesetze