Schulgesetz Berlin
Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)
In der aktuellen Fassung vom 24.12.2025
§ 128 Verwaltungsvorschriften
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung, soweit in diesem Gesetz nicht eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.

