vom 7. August 2023
Zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Schuldatenverordnung und der Digitale Lehr- und Lernmittel-Verordnung vom 4. März 2024 (GVBl. S. 55 vom 16.03.2024)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenverarbeitung und Auskunftspflicht der betroffenen Personen
§ 3 Einwilligung in die Datenverarbeitung
Teil 2 Datenverarbeitung in den Schulen
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 4 Verarbeitung personenbezogener Daten durch schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 5 Einsichts-, Auskunfts- und Aushändigungsrechte
Abschnitt 2 Schülerunterlagen
§ 6 Grundsätze zu Schülerunterlagen
§ 7 Schülerbögen
§ 8 Schülerpersonalblätter, Schülerakten
§ 9 Schülerkarteien
§ 10 Klassenbücher, Kursbücher und Anwesenheitsnachweise
§ 11 Unterrichtsbuch für Fördermaßnahmen
§ 12 Akten der Oberstufenkoordinierenden, Akten der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters
§ 13 Sonderpädagogische Förderbögen
§ 14 Akten des pädagogischen Fachpersonals
§ 15 Weitergabe von Schülerunterlagen und Datenübermittlung an andere Schulen
§ 16 Aufbewahrungsdauer und Löschfristen
Abschnitt 3 Sonstige Datenverarbeitung in den Schulen
§ 17 Digitale Endgeräte
§ 18 Dienstliche Kommunikation
§ 19 Elternvertretung und Schülervertretung
§ 20 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Psychologinnen und Psychologen
§ 21 Bildung und Teilhabe
§ 22 Schülerausweise
§ 23 Vertretungspläne
Teil 3 Datenverarbeitung bei sonstigen Stellen
§ 24 Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank
§ 25 Identitätsmanagement
§ 26 Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren
§ 27 Schulstatistik
§ 28 Übergang in den Beruf
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
0 Ausgangspunkt: Neufassung der Schuldatenverordnung vom 07.08.2023 2023-08-07
1 Verordnung zur Änderung der Schuldatenverordnung und der Digitale Lehr und Lernmittel-Verordnung 2024-03-04