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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Inhaltsverzeichnis Schuldatenverordnung

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Datenverarbeitung und Auskunftspflicht der betroffenen Personen

§ 3 Einwilligung in die Datenverarbeitung

Teil 2 Datenverarbeitung in den Schulen

Abschnitt 1 Allgemeines

§ 4 Verarbeitung personenbezogener Daten durch schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 5 Einsichts-, Auskunfts- und Aushändigungsrechte

Abschnitt 2 Schülerunterlagen

§ 6 Grundsätze zu Schülerunterlagen

§ 7 Schülerbögen

§ 8 Schülerpersonalblätter, Schülerakten

§ 9 Schülerkarteien

§ 10 Klassenbücher, Kursbücher und Anwesenheitsnachweise

§ 11 Unterrichtsbuch für Fördermaßnahmen

§ 12 Akten der Oberstufenkoordinierenden, Akten der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters

§ 13 Sonderpädagogische Förderbögen

§ 14 Akten des pädagogischen Fachpersonals

§ 15 Weitergabe von Schülerunterlagen und Datenübermittlung an andere Schulen

§ 16 Aufbewahrungsdauer und Löschfristen

Abschnitt 3 Sonstige Datenverarbeitung in den Schulen

§ 17 Digitale Endgeräte

§ 18 Dienstliche Kommunikation

§ 19 Elternvertretung und Schülervertretung

§ 20 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Psychologinnen und Psychologen

§ 21 Bildung und Teilhabe

§ 22 Schülerausweise

§ 23 Vertretungspläne

Teil 3 Datenverarbeitung bei sonstigen Stellen

§ 24 Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank

§ 25 Identitätsmanagement

§ 26 Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren

§ 27 Schulstatistik

§ 28 Übergang in den Beruf

Teil 4 Schlussbestimmungen

§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Geändert durch folgende Änderungsgesetze